Für einen wirksamen Brandschutz hat der Unternehmer entsprechend den gesetzlichen Grundlagen Personen in ausreichender Anzahl zu benennen, die eine Evakuierung sicherstellen und Entstehungsbrände bekämpfen können. Diese Personenzahl muss in einem angemessenen Verhältnis zur Beschäftigtenzahl und den Gefahren eines Betriebs stehen. Laut §10 ArbSchG und ASR 2.2, Abs. 6.2. müssen mind. 5% der Beschäftigten als Brandschutzhelfer ausgebildet werden! Zusätzlich müssen eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen geschult werden.
Dieser Kurs richtet sich an folgenden Teilnehmerkreis:
Wir vermitteln Ihnen die Kenntnisse aller relevanten Aspekte des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes nach dem Arbeitsschutzgesetz und der DGUV 205-023.
Neben einem Überblick über die aktuellen Rechtsvorschriften lernen Sie die Grundlagen des betrieblichen Brandschutzes kennen – vom baulichen Brandschutz über die Brandschutzaufklärung bis hin zum Umgang mit Feuerlöschern.
Auch die Räumung eines Gebäudes und die zu erwartenden Gefahren werden thematisiert.
Als Brandschutzhelfer können Sie nicht nur Brände mit den zur Verfügung stehenden Hilfsmitteln löschen, Sie wissen auch, welche Maßnahmen bezüglich einer Räumung einzuleiten sind.
Die Lehrgangsdauer beträgt 8 Unterrichtseinheiten und umfasst z.B. folgende Themen:
Nach dem Lehrgang muss eine Einweisung durch Ihren Arbeitgeber erfolgen. Nach der erfolgten Einweisung in die örtlichen Gegebenheiten und der offiziellen Bestellung durch den Arbeitgeber, dürfen Sie als Brandschutzhelfer eingesetzt werden!
Termine und Anmeldung online hier